Hier die wichtigsten Info's zum Führerschein mit 17 -(BF 17)
Der Antrag für BF 17 kann für Klasse B und BE gestellt werden.
Er bedarf der Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters (Unterschrift eines Erziehungsberechtigten).
Mindestens eine Begleitperson muss benannt sein, die Anzahl ist wiederum unbegrenzt.
Die Ausbildung des BF 17 gleicht der Ausbildung des Führerscheins mit 18 Jahren.
Ebenso beinhaltet der BF 17-Führerschein die Klassen M (Roller 50 ccm), S (vier- oder dreirädiges Kfz mit 50 ccm und max. 45 km/h) sowie Klasse L (Traktor bis 40 km/h mit Anhänger 25 km/h).
Diese Klassen dürfen ohne Begleitpersonen gefahren werden.
Zur BF 17-Bescheinigung muss zusätzlich immer der Ausweis mitgeführt werden (Indentifikation des Fahrers).
Die BF 17 -Bescheinigung gilt bis 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres.
In diesen 3 Monaten darf auch ohne Begleitperson gefahren werden.
In dieser Zeit muss der Führerschein beim zuständigen Landratsamt abgeholt werden. Ansonsten stellt das Fahren den Tatbestand einer Ordnungwidrigkeit dar.
Die BF 17-Bescheinigung gilt in Deutschland sowie in Österreich.
Voraussetzungen für die Begleitperson(en):
Drogen/Medikamenten
stehen(siehe § 24 a StVG)
darf zum Zeitpunkt der
Antragstellung nicht mehr als 1
Punkte im VZR
(Verkehrszentralregister Flensburg)
haben